Kunst: Erben und Vererben

Rechtliche Überlegungen zum künstlerischen Vor & Nachlass

10/2025

Einladung zum Vortrag mit anschließender Diskussion und Austausch

Am: Dienstag, 28.10.2025 
Von: 19:00 bis 21:00 Uhr

Ort: 
Galerie der Künstler*innen 
Maximilianstr. 42 
80538 München 

Vorlässe/Nachlässe

  • zu Lebzeiten und von Todes wegen
  • Unterscheidung zwischen Nachlass und Vermächtnis
  • Schenkung, Erbeinsetzung
  • Erstellung eines Testaments, Vermächtnisses, einer Teilungsanordnung für Erb:innen oder Vermächtnisteilnehmer:innen
  • ein künstlerisches Lebenswerk im Eigentum einer oder mehrerer Personen
  • Monetäre Bewertung der Kunstwerke nach Todesfall
  • Erbschaftssteuer und Forderungen des Finanzamts

Der Vortrag richtet sich an alle Künstler:innen und Erb:innen, die mit einem künstlerischen Lebenswerk betraut sind, dem eigenen Werk oder dem eines verstorbenen Familienmitglieds oder Künstlerfreundes. Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um das künstlerische Werk ganz oder zumindest in Teilen geregelt zu erhalten.

  • Maria Demirci, Fachanwältin für Erbrecht von der Rechtsanwaltskanzlei SNP Schlawien Partnerschaft mbH, spricht in den ersten 40 Minuten über rechtliche und steuerliche Schritte, die zu Lebzeiten (nicht) getroffen werden, und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Erb:innen.
  • Karla Friedemann, Agentur für Erben, berichtet 20 Minuten über die Aufgaben als Nachlassabwicklerin und deren praktische Umsetzung, insbesondere wenn Erblasser:innen Einzelpersonen oder gemeinnützige Organisationen als Erben eingesetzt haben. Angesprochen wird auch die Vorsorge für Kunst im Nachlass.

Anschließend Zeit für Fragen und Diskussion

Rückfragen an sarbia@kunst-vor-und-nachlaesse-muenchen.de

Um Anmeldung wird gebeten. Teilnehmerzahl beschränkt auf 50 Personen.

Der Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 € ist vor Ort zu bezahlen.

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Hiermit melde ich mich zur Veranstaltung "KUNST: Erben und Vererben" am 28.10.2025 an. Den Eintrittspreis von 10,00 Euro entrichte ich vor Ort. Die Besucherzahl ist auf 50 Personen beschränkt.

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