Vorlass & Nachlass

Wer meint, die Öffentlichkeit werde sich schon um die Aufbewahrung eines Künstlernachlasses kümmern, der irrt. „Künstlernachlässe gelten bislang als Privatangelegenheit. Um ihre Bewahrung zu einer öffentlichen Aufgabe zu machen und sie professional betreuen zu können, müssten sie als kulturelles Archivgut deklariert und entsprechend geschützt werden“ (aus Entdeckt und Bewahrt, Hamburg 2013, S. 10) – ähnlich wie beim Denkmalschutz.

Es macht einen großen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt das Engagement zum Erhalt des Werks von Künstler:innen beginnt. Ideal ist es, wenn Künstler:innen sich zu Lebzeiten mit ihrem künstlerischen Vermächtnis beschäftigen.

Wir als Künstler*innen Vor- und Nachlässe BBK München und Oberbayern gUG (haftungsbeschränkt) befassen uns mit Vorlässen ebenso intensiv wie mit Nachlässen. Die Maxime lautet: Mehr Vorlass, weniger Nachlass. Aber immer ist eine Zusammenarbeit mit den Erb:innen und Künstler:innen, um richtungsweisende Entscheidungen zu treffen. Als Nachlasseinrichtung streben wir ein geregeltes Verfahren im Umgang mit künstlerischen Vor- und Nachlässen zum Schutze unseres kulturellen Nachlasses an, um in einem weiteren Schritt ein regionales Kernbestandsdepot zu etablieren, um ausgewählte Arbeiten von arrivierten Künstler:innen unserer Region nicht nur digital, sondern auch physikalisch zu sichern.

Definition Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Kulturgut und dazugehörige Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einem Museum, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Sofern der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.

Definition Vorlass

Zu Lebzeiten können Kunstschaffende ihr persönliches archivwürdiges Kulturgut auch verschenken oder verkaufen. Man spricht dann von einem Vorlass. Er kümmert sich aktiv und selbstverantowrtlich um den Verbleib seines Werkes und bestimmt selbst über Form, Umfang und Wesen der Weitergabe.