Expert*innengespräch
10/2022
Workshop der Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK München und Oberbayern in Kooperation mit dem Archiv Geiger und der Rechtsanwaltskanzlei Campbell & Hörmann am 12. Oktober 2022
Volles Haus im ehemaligen Atelier von Rupprecht Geiger, dem heutigen Archiv Geiger, das von seiner Enkelin, der Kunsthistorikerin Julia Geiger geleitet wird. Alle 26 Plätze waren bis auf den letzten ausgebucht. Kunstwissenschaftler*innen, Bildende Künstler*innen, die sich um ihren Vorlass bereits zu Lebzeiten kümmern, und Nachlasshalter*innen, die Sorge für das künstlerische Werk ihres Vaters, ihrer Partnerin, ihres Mannes, ihrer Freundin tragen. Es waren auch Vertreter*innen von privaten Nachlassinitiativen vertreten, wie z.B. dem Archiv Thomas Lehnerer, dem Archiv Rudolf Wachter und dem Archiv Stefan M. Becker.
Karolina Sarbia, Kunsthistorikerin und Projektleiterin der Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK München und Oberbayern, initiierte die Kooperation mit dem Archiv Geiger. Da das Thema Künstler*innen Vor- und -Nachlässe immer mit vielen rechtlichen Fragen zusammenhängt, lag es nahe, die Rechtsanwältin Frau Carolin Vogel von der Kanzlei Campbell & Hörmann, mit der die Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK noch anderweitig zusammenarbeiten, einzuladen.
– so lautete das Thema der Veranstaltung. Da der Nachlass Rupprecht Geiger beispielhaft für eine professionelle Nachlassverwaltung steht, lassen sich an ihm nach mehr als zehn Jahren nach dem Tod des Künstlers Vor- und Nachteile von Vorsorgemaßnahmen bzw. unterlassener oder unzureichender Maßnahmen diskutieren. Frau Geiger gab Einblicke in die testamentarische Regelung, hob hervor, auf welche Schwierigkeiten die Familie gestoßen ist, und was die Erbengemeinschaft unternommen hat, um den Nachlass zu organisieren. Interessant war es, Schlüsse aus den rechtlichen Vorgaben zu ziehen, um Empfehlungen an die anwesenden lebenden Künstler*innen auszusprechen.
Karolina Sarbia, Kunsthistorikerin und Projektleiterin der Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK München und Oberbayern, initiierte die Kooperation mit dem Archiv Geiger. Da das Thema Künstler*innen Vor- und -Nachlässe immer mit vielen rechtlichen Fragen zusammenhängt, lag es nahe, die Rechtsanwältin Frau Carolin Vogel von der Kanzlei Campbell & Hörmann, mit der die Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK noch anderweitig zusammenarbeiten, einzuladen.
Mit dem Testament und seiner Ausgestaltung werden wichtige Weichen gestellt, die über die Zukunft des Werkes entscheiden. Wie kann der Nachlass bestmöglich übertragen werden? Welche steuerlichen Pflichten haben die Erb*innen? Wie werden Kunstwerke vom Finanzamt bewertet? Wie können die Freibeträge ausgeschöpft werden? Gibt es Fristen zu beachten? Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten, wenn Kunstwerke an museale Einrichtungen geschenkt werden?
Welche Überlegungen sollten sich Künstler*innen und Erb*innen machen angesichts übervoller Depots und leerer Kassen in der Stadtverwaltung? Welche personellen, zeitlichen und ökonomischen Voraussetzungen sind bei den alternden Künstler*innen sowie Hinterbliebenen nötig, damit es sich lohnt, über Instrumente und Strategien der Vor- und Nachlassarbeit nachzudenken? Wer übernimmt die Verantwortung für die Flut an künstlerischen Nachlässen, die im 21. Jhd. auf die kulturellen Einrichtungen zukommen wird? Über diese Fragen wurde mit großem Engagement aller Beteiligten intensiv diskutiert.
- Erstens: Sich dem Zukunftsthema Kunsterbe ernsthaft und nachhaltig anzunehmen, darf keine Privatangelegenheit sein, sondern sollte als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden, die viele Ressourcen benötigt.
- Zweitens: Bildende Künstler*innen sollten selbst aktiv werden und den Verbleib ihrer Kunst, sofern Teile davon überleben sollen, selbst in die Hand nehmen.
- Drittens: Patentlösungen gibt es nicht, aber die Fragen, Strukturen und Verantwortlichkeiten sind für alle Beteiligten ähnlich. Diese lassen sich mit einem Netzwerk besser klären als alleine.
Daher wurde am Ende die Idee eines regelmäßigen Austauschs über Online-Meetings angedacht, getrennt für Vorlass- und Nachlasshalter*innen. Der Wunsch nach fachlichem Austausch und kompetenter Begleitung ist enorm groß, wir hoffen deshalb auf eine verstetigte Förderung für die notwendige und unaufschiebbare Nachlasstätigkeit, die der BBK München und Oberbayern mit Unterstützung des Kulturreferates der Landeshauptstadt München auf den Weg gebracht hat und weiter ausbauen möchte.