Das Thema Nachlässe und Vorlässe der Kunst ab 1950 ist ein noch nicht umfassend wissenschaftlich duchdrungenes Feld. In der individualisierten Welt der moderne sind viele gesellschaftlich relevante Aufgaben nicht mehr in institutionelle Strukturen gebucnen, sondern werden vom Individuum getragen.
Der künstlerische Nachlass, dessen Erhalt für die Nachwelt, ist eine dieser Aufgaben. Da die Möglichkeit der künstlerischen Betätigung für Künstler*innen in der modernen Gesellschaft nicht mehr unbedingt an die Zulassung und Förderung von Institutionen gebunden ist, ist das Werk am Ende auch nicht mehr unbedingt in diese Strukturen eingebunden. Folglich droht mit dem Ableben der Künstler*innen auch immer der Totalverlust des Werks. Der kommerzielle Erfolg zu Lebzeiten ist kein Garant für den Erhalt des Werks, wenn es nicht in Institutionen betreut wird.
Ein Auftrag für die Künstler*innen Vor- und Nachlässe BBK München und Oberbayern gUG (haftungsbeschränkt) ist es, an den Fragen und Vorschlägen zu forschen, wie man mit dem künstlerischen Nachlass der modernen Kunst nach 1950 angemessen verfahren soll.