Rechtliche Überlegungen zum künstlerischen Vor & Nachlass
10/2025
30 Zuhörer folgten den Vorträgen Karla Friedemann und Maria Demirci mit anschließender Diskussion und Austausch am Dienstag, 28.10.2025 in der Galerie der Künstler*innen in München.
Vorlässe/Nachlässe
- zu Lebzeiten und von Todes wegen
- Unterscheidung zwischen Nachlass und Vermächtnis
- Schenkung, Erbeinsetzung
- Erstellung eines Testaments, Vermächtnisses, einer Teilungsanordnung für Erb:innen oder Vermächtnisteilnehmer:innen
- ein künstlerisches Lebenswerk im Eigentum einer oder mehrerer Personen
- Monetäre Bewertung der Kunstwerke nach Todesfall
- Erbschaftssteuer und Forderungen des Finanzamts
Due Vorträge richteten sich an alle Künstler:innen und Erb:innen, die mit einem künstlerischen Lebenswerk betraut sind, dem eigenen Werk oder dem eines verstorbenen Familienmitglieds oder Künstlerfreundes. Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um das künstlerische Werk ganz oder zumindest in Teilen geregelt zu erhalten.
Maria Demirci, Fachanwältin für Erbrecht von der Rechtsanwaltskanzlei SNP Schlawien Partnerschaft mbH, sprach abschliessend 40 Minuten über rechtliche und steuerliche Schritte, die zu Lebzeiten (nicht) getroffen werden, und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Erb:innen.
Karla Friedemann, Agentur für Erben, berichtete 20 Minuten über die Aufgaben als Nachlassabwicklerin und deren praktische Umsetzung, insbesondere wenn Erblasser:innen Einzelpersonen oder gemeinnützige Organisationen als Erben eingesetzt haben. Angesprochen wurde auch die Vorsorge für Kunst im Nachlass.
Im Anschluss an die Vorträge kam es zu einer angeregten Diskussion mit den Zuhörern.
Bei dieser Diskussion wurden auch viele Fragen gestellt, die die Einkommenssteuerliche Behandlung von Kunst betreffen. Die Kunst Vor- und Nachlässe werden versuchen zu diesen Fragen in 2026 eine eigene Veranstaltung zu organisieren.

